BVfK-Wochenendticker 19. Dezember 2015

mobile rudert zurück:

- Regionalsuche erfasst wieder die freien Neuwagenanbieter.

- Telefonnummerntausch kann rückgängig gemacht werden

Dämpfer für Kfz-Hersteller: Kartellamt erfolgreich gegen Behinderung freier Vermittler


 „Angehörigenschmerzensgeld“ und „Schockschaden“ - Vorschau auf den AUTORECHTSTAG 2016


BGH: Automatisierte Bestätigungsmails mit Werbezusätzen können unzulässig sein


"Sie lieben und sie hassen uns" - zum Verhältnis der Vertragshändler zum freien Handel.


Termine 2016: 

- 17.-18. März 2016 - Autorechtstag     

- 7. Mai 2016 -  BVfK-Kongress

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

Sehr geehrte Mitglieder,

es sollte eine der schärfsten Meldungen des BVfK werden, die sich auch bereits so gut wie fertig im letzten Korrekturdurchlauf befand und um 10:30 Uhr zur Veröffentlichung geplant war, da erreichte den BVfK um 10:01 Uhr die Nachricht von mobile.de:

Man könne den rechtlichen Ausführungen des BVfK zwar nicht folgen, werde jedoch ohnehin im Januar das Dienstleistungsangebot dahingehend anpassen, dass freie Händler sowohl regionale als auch überregionale Anfragen erhalten werden.

Das freut uns und manchem BVfK-Mitglied fiel ein Stein vom Herzen, wenngleich wir das auch alles wesentlich einfacher und schneller hätten haben können.

Egal, der Weihnachtsfrieden scheint ebenso einigermaßen gesichert zu sein, wie das Frühjahrsgeschäft unserer Neuwagen-Anbieter.

Danke an die BVfK-Juristen, insbesondere Simon Vondrlik, die einen wichtigen Beitrag geleistet haben, Schlechtes vom Autohandel abzuwenden, denn das gehört dazu, wenn wir meinen:

"Alles Gute für Ihren Autohandel"

Ihr

Ansgar Klein

Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

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Dämpfer für Kfz-Hersteller: Kartellamt erfolgreich gegen Behinderung freier Vermittler

Das Bundeskartellamt teilt mit:

"...Nach vorläufiger Einschätzung kam eine Freistellung der Internetstandards nach der Vertikal-GVO nicht in Betracht, weil diese eine Kernbeschränkung nach Art. 4 c) Vertikal-GVO enthielten, insoweit sie als Verbot der Zusammenarbeit mit Neuwagenportalen ausgelegt werden konnten..."

Wer das jetzt wie vermutlich die meisten nicht verstanden hat:

Das (grds. zulässige) Hersteller-Vertragshändlerkartell will die freien Neuwagenvermittler zurückdrängen. Die dabei Anwendung findenden Methoden sind jedoch teilweise unzulässig – meint nicht nur der BVfK, sondern inzwischen auch das u.a. vom BVfK angeschriebene Bundeskartellamt und eröffnete ein Verfahren gegen Ford, Opel und PSA (Peugeot, Citroën) zur Prüfung der Zulässigkeit der Internetstandards „wegen wettbewerbsbeschränkender Regelungen zur Einschränkung der Zusammenarbeit der Markenhändler mit unabhängigen Kundenvermittlern". Daraufhin beendeten viele Vertragshändler der oben genannten Hersteller ihre Zusammenarbeit mit den Neuwagenvermittlern faktisch, da ihnen der Verlust erheblicher Teile ihrer Boni und Verkaufshilfen drohte.

Die Frage: Wer kommt oder geht wie zu wem? Sucht der Kunde mithilfe des Vermittlers den Vertragshändler oder ist es umgekehrt und der Vermittler sucht im Auftrag des Vertragshändlers den Kunden? ZDK und Autohersteller meinen, Letzteres sei der Fall und sehen darin einen Verstoß gegen die kartellrechtlichen Vereinbarungen zwischen Herstellern und Vertragshändlern. Das Bundeskartellamt erkennt jedoch, dass die Portale erst dann einen lieferbereiten  Vertragshändler suchen, nachdem der Kunde einen Auftrag erteilt hat. Der Vertragsabschluss und die weitere Abwicklung des Geschäfts erfolge auch direkt zwischen Vertragshändlern und Endkunden.

"Die Vermittlung von Neuwagen durch Internetportale hat positive Auswirkungen auf den Wettbewerb zwischen den Händlern und führt für die Verbraucher zu einer deutlich höheren Transparenz", so das Bundeskartellamt: „Maßnahmen der Hersteller, die eine Zusammenarbeit zwischen ihren Vertragshändlern und den Vermittlern unterbinden sollen, könnten deshalb kartellrechtswidrig sein.

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Vorschau auf den AUTORECHTSTAG 2016

„…Die von der Rechtsprechung entwickelten Lösungen eines Schmerzensgeldes für baldigen Tod – welches dem Getöteten zusteht und von den Erben geltend gemacht werden wird – und des sog. „Angehörigenschmerzensgeldes“ können schon deshalb kritisch bewertet werden, weil es ein echtes „Angehörigenschmerzensgeld“ im derzeitigen deutschen Recht nicht gibt…“

So war es im jüngsten ART-Newsletter zu lesen.

Wie bitte? „Angehörigenschmerzensgeld“ und „Schockschaden“ welche Auswüchse an juristischen Begriffen gibt es eigentlich sonst noch? Wir können z.B. den „Haushaltsführungsschaden“ anbieten.

Keine Sorge, verehrte BVfK-Mitglieder, der Deutsche Autorechtstag kümmert sich auch weiterhin um die juristischen Belange des Kfz-Handels rund ums heilige oder klappernde Blech. Der Ausflug, bzw. die Erweiterung ins klassische Verkehrsrecht zählt allerdings zu den oft eng verzahnten Problemstellungen rund ums Autorecht, denn so mancher Neukauf beginnt mit einem Unfallereignis und dann kann vertiefte Kenntnis vom Schadensrecht nicht schaden!

Wer noch nicht dabei war, sollte mal auf den Petersberg Mitte März kommen, denn dann geht es auch um Oldtimer, Tachomanipulation, den VW-Skandal, Kundenbewertungen ( Angst vor dem Shitstorm) und natürlich den VW-Skandal und seine gewährleistungs- und deliktsrechtlichen Konsequenzen. Für BVfK-Mitglieder gibt´s wie fast überall Sonderkonditionen. Mehr Infoirmationen finden sie hier:

http://www.deutscher-autorechtstag.de/programm/

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mobile korrigiert Telefonnumerntausch:

"...Gerne können wir den Anruf-Analysten bei Ihnen abstellen und auch bei Ihren Händler-Kollegen. Wir benötigen lediglich die betreffenden Kundennummern. Das Abstellen dauert bis zu 24 Stunden, im Folgenden würden dann wieder Ihre Nummern in den Inseraten erscheinen..."

Das freut die Händler, denn sie wollen mit ihrer eigenen Identität werben, zu der auch die Festnetz-Telefonnummer zählt. Zudem dürfte nach verbreiteter Auffassung die Angabe von lediglich einer Mobilfunknummer wegen der meist höheren Kosten und der scheinbaren Ortsungebundenheit des Anbieters immer noch abschreckend wirken.

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BGH: Automatisierte Bestätigungsmails mit Werbezusätzen können unzulässig sein

Von BVfK-Jursit Stefan Obert:

Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung zur Zulässigkeit sogenannter „No-reply“-Bestätigungsmails, die mit Werbezusätzen versehen sind, Stellung genommen.

Im Ergebnis halten die Bundesrichter die Verknüpfung einer automatischen Antwort mit werblichen Inhalten zumindest dann für unzulässig, wenn der Empfänger zuvor ausdrücklich erklärt hat, nicht auf diesem Wege zum Zwecke der Werbung kontaktiert werden zu wollen. Der BGH sieht darin eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Der BVfK empfiehlt daher eine Überprüfung der eigenen Systeme. Bei Verstößen drohen nicht nur kostenintensive Unterlassungsverfahren, sondern möglicherweise auch Ersatzansprüche des Empfängers. (BGH: Urteil vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 134/15)

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"Sie lieben und sie hassen uns*" - zum Verhältnis der Vertragshändler zum freien Handel

Die Automobilwoche hatte in der vergangenen Woche über die Beschwerde des BVfK über die negativen Folgen und Risiken des Abgas-Skandals berichtet:

http://www.automobilwoche.de/article/20151212/NACHRICHTEN/151219982/1279/abgas-skandal-freier-handel-sucht-hilfe-der-politik#.VnUkJFKgtbN

Darufhin folgte ein vielsafgender Kommentar eines Lesers:

"...Ooooooooohhhh!!! Jetzt tun sie mir aber leid, die freien Händler, die sich stets die Rosinen bei allen rauspicken, auf jegliche Standards und Qualität pfeifen und ihr Geschäft am liebsten über´s Internet machen. Und selbstverständlich schützt und hilft Volkswagen den eigenen Händlern, die Standards, CI und Investitionen in die Marke einbringen! Wäre ja noch schöner..."

Tja, soll man darauf reagieren? Wir glaubten ja und haben geantwortet:

"...Ja, es ist richtig und auch keine Schande: Freie Kfz-Händler sind mitunter die Trüffelschweine, die auf der Suche nach Geschäften sind, die sich lohnen und dabei nicht von übermächtigen Herstellern gegängelt und abgeschröpft werden. Sie folgen damit übrigens der steuerrechtlichen Vorgabe, dass ihr unternehmerisches Handeln mit einer Gewinnerzielungsabsicht verbunden sein muss.

Wer als Vertragshändler sehenden Auges ständig mit Rentabilität im 0 % Bereich arbeitet und jegliches Diktat nicht selten mit Demut akzeptiert, um dann darauf zu hoffen, dass einem der Hersteller im Falle eines Skandals für die vom Hersteller verursachte Mehrarbeit ein paar Euro gönnt, die kaum die Kosten decken, dem gönnen wir gerne die Freude darüber.

Das alles wird den BVfK jedoch nicht davon abhalten, wie gewohnt den Verursacher eines Schadens zur Verantwortung zu ziehen. Sollte uns das gelingen, werden wir auch dann kein schlechtes Gewissen haben, wenn wir dabei besser wegkommen, als die schon im Garantiebereich ständig unterbezahlten Vertragshändler und freuen uns auch mit ihnen, wenn sie ebenfalls davon profitieren …"

Was meinen Sie, verehrte BVfK-Mitglieder? Wie empfinden Sie im Alltag die Zusammenarbeit mit den Vertragshändlern? Erleben wir hier gerade die Zuspitzung feindschaftlicher Blöcke, oder befindet sich der globale Kfz-Welt in einem Veränderungsprozess, dem sich weder Hersteller noch Vertragshändler in den Weg stellen können?

Schreiben Sie uns wie immer gerne an: vorstand@bvfk.de

                * Zitat EAIVT-Präsident Marco Belfanti aus einem Artikel in der MOTION-Ausgabe Nr.23

                                     https://www.bvfk.de/www/cms/upload/Motion/PDF/Motion_23.pdf 

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Termine 2016 vormerken:


17. - 18. März 2016 Deutscher Autorechtstag

 

7. Mai 2016 Großer BVfK-Kongress - Rhein in Flammen